Entsprechenserklärung zum deutschen corporate governance kodex

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Holcim (Deutschland) AG erklären gemäß §161 AktG:

1) Die Holcim (Deutschland) AG hat seit ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 31. März 2008 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutschland Corporate Governance Kodex in der im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 14. Juni 2007 bekannt gemachten Fassung und ab dem 6. Juni 2008 bis zum heutigen Tag in der im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 6. Juni 2008 bekannt gemachten Fassung (nachfolgend insgesamt "Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

1.1) Für den Vorstand und Aufsichtsrat besteht eine Gruppen-D&O-Versicherung, für die allerdings angesichts der konzernweit einheitlichen Konditionen ein Selbstbehalt nicht vorgesehen ist (Kodex-Ziff. 3.8 Abs. 2).

1.2) Die Gesellschaft hat bisher die nicht mehr aktuellen Entsprechenserklärungen zum Kodex nicht fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich gehalten (Kodex-Ziff. 3.10 letzter Satz).

1.3) Der Vorstand besteht seit dem 1. August 2007 nur noch aus einer Person, dem alleinigen Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden Leodegar Mittelholzer (Kodex-Ziff 4.2.1 S. 1).

1.4) Bei der Darstellung der konkreten Ausgestaltung von Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter wird deren Wert nicht angegeben (Kodex-Ziff. 4.2.5 Abs. 2 S. 1).

1.5) Bei Versorgungszusagen wird die jährliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds nicht angegeben (Kodex-Ziff. 4.2.5 Abs. 2 S. 2).

1.6) Der Aufsichtsrat bildet keinen Nominierungsausschuss für Vorschläge geeigneter Kandidaten an den Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung, weil der Aufsichtsrat im Gesamtplenum über geeignete Kandidaten und seine zukünftige Zusammensetzung beraten und beschließen soll (Kodex-Ziff. 5.3.3).

1.7) Eine erfolgsorientierte Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder wird nicht gewährt (Kodex-Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1).

1.8) Ein individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im Corporate Governance Bericht angesichts der Transparenz der zugrundeliegenden Satzungsregelung nicht (Kodex-Ziff. 5.4.6 Abs. 3 S. 1).


2) Die Holcim (Deutschland) AG wird den Empfehlungen des Kodex auch künftig mit den unter Ziff. (1) 1.1 sowie 1.3-1.8 bereits genannten Ausnahmen sowie folgender weiterer Ausnahme entsprechen:

2.1) Die Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2008 wird aus organisatorischen Gründen voraussichtlich zwei Wochen nach der im Kodex genannten dreimonatigen Frist, jedoch innerhalb der nach § 37v Abs. 1 WpHG sowie nach § 325 Abs. 4 HGB anwendbaren viermonatigen Frist veröffentlicht werden (Kodex-Ziff. 7.1.2).


Hamburg, den 31. März 2009


Leo Mittelholzer, Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Peter von Foerster, Vorsitzender des Aufsichtsrates