Verklammerungsmörtel
Um das Deckwerk von Flüssen und Kanälen zu sichern, werden die Hohlräume zwischen den Wasserbausteinen mit einem Verklammerungsmörtel vergossen. Grundsätzlich wird zwischen einem Teilverguss und einem Vollverguss unterschieden.
Ein Vollverguss bewirkt ein wasserundurchlässiges Deckwerk und kann auch unter Wasser erfolgen. Diese Methode ist bei besonders stark belasteten Flächen notwendig, wie z. B. unterhalb von Wehren zum Schutz von sogenannten Auskolkungen oder als Ankerschutz von Bauwerken wie Düker.
Von einem Teilverguss wird gesprochen, wenn der Hohlraum zwischen den Wasserbausteinen nicht vollständig ausgefüllt wird. Ein Teilverguss soll eine Wasserdurchlässigkeit des Deckwerkes ermöglichen.
Die Verklammerung soll die Lage der einzelnen Wasserbausteine unter der Einwirkung von Wellen und Strömungen der Gewässer, die auch durch die Schifffahrt verursacht werden, sicherstellen. Gegebenenfalls muss die Verklammerung des Deckwerks wegen der Böschungsneigung oder Verkehr durch Personen erfolgen.
Beim Einbau unter Wasser darf der Mörtel sich nicht Entmischen oder Zementanteile verlieren. Diese Eigenschaft des Mörtels wird durch einen entsprechend hohen Anteil von Stabilisatoren erreicht. Der Einbau erfolgt grundsätzlich mit geeigneten Mörtel- oder Betonpumpen.
BAW Merkblatt: Anwendung von hydraulisch gebundenen Stoffen zum Verguss von Wasserbausteinen an Wasserstraßen (MAV) Ausgabe 2017
- 0/2 oder 0/4 nach DIN EN 12620
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