Unterwasserbeton
Unterwasserbeton wird überall dort verwendet, wo die Trockenlegung von Baugruben aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unvorteilhaft ist, wie z. B. beim Herstellen von Brückenpfeilern im Wasser. Durch technisch ausgereifte Prozesse, wie beispielsweise dem Contractorverfahren, wird der Beton entmischungsfrei eingebaut.
Quelle: Herstellung von Unterwasserbeton im Contractorverfahren
Aus: Zement-Merkblatt B 12 "Unterwasserbeton" Ausgabe 1.1999
Beim Entwurf der Betonzusammensetzung sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Hoher Widerstand gegen Entmischung
- Hohe Plastizität und gutes Zusammenhaltevermögen
- Fließfähige Konsistenz
- Der Beton soll ohne Verdichtung ein geschlossenes Gefüge erhalten
Der Wasserzementwert sollte ≤ 0,60 nicht überschreiten, der Mindestzementgehalt darf bei
Größtkorn 32 mm 350 kg/m³ nicht unterschreiten, Flugasche darf angerechnet werden (kf = 0,70).
- DIN EN 206-1
- DIN 1045-2
Zement:
- Holcim Duo 4 N / CEM III/A 42,5 N
- Holcim Duo 4 N-NA / CEM III/A 42,5 N (na)
- Holcim ECOPlanet B4 /
CEM III/B 42,5 L-LH/SR (na) und CEM III/B 42,5 N-LH/SR (na) - Holcim Optimo 4 N / CEM II/B-M (T-LL) 42,5 N (az)
- Holcim Optimo 5 N / CEM II/B-M (T-LL) 52,5 (az)
- Holcim Pur 4 N / CEM I 42,5 N
- Holcim Durabilo 4 N-SR / Schieferhochofenzement 42,5 N-SR (az)
Zusatzstoffe:
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