Regierungspräsidium gibt grünes Licht für Holcim
Glas ersetzt Ton als Rohstoff / Gesundheitsschutz gewährleistet
Dotternhausen. Der Einsatz von Glas als Ersatzrohstoff im Zementwerk kann starten. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die sofortige Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 27. Mai 2019 angeordnet.
Holcim hat einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 27. Mai 2019 gestellt und diesen als zulässig und begründet bestätigt bekommen. Damit ist die aufschiebende Wirkung, die ein Dotternhausener Anwohner mit seiner Klage gegen den Einsatz von Glasabfällen beim Verwaltungsgericht erreichen wollte, außer Kraft.
Die Änderungsgenehmigung umfasst im Wesentlichen die Lagerung und den Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion. Das Regierungspräsidium begründet den sofortigen Vollzug des Genehmigungsbescheides damit, dass durch die stoffliche Verwertung der Glasabfälle natürliche Ressourcen eingespart werden und die öffentliche Entsorgungssicherheit entlastet wird. Die Behörde schreibt, es liege ein besonderes öffentliches Interesse darin, dass durch die Verwertung der Glasabfälle den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft an ein striktes Rangverhältnis innerhalb der Entsorgungshierarchie nachgekommen werde. Das heißt, die Verwertung von Glasabfällen hat Vorrang vor der Beseitigung. Eine Deponierung wird dadurch entbehrlich. Glasabfälle sind im Abfallkatalog als nicht gefährlich eingestuft.
Das seitens des Anwohners angebrachte Argument des Gesundheitsschutzes entkräftete die Behörde: „Nachweislich bereits erfolgter Einzelmessungen mit und ohne Einsatz von Glasabfällen werden keine höheren Luftschadstoffemissionen durch den Einsatz von Glasabfällen verursacht, die den Kläger in seiner Gesundheit im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG gefährden könnten.“
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