BETON FÜR BAUTEILE NACH ZTV-W

 

Die ZTV-W LB 215 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton) gelten für den Bau von massiven Wasserbauwerken, z. B. Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten, Uferwände, einschließlich deren Nebenanlagen (Quelle ZTV-W). In den ZTV-W werden u. a. die Anforderungen an den Beton und die Ausgangsstoffe geregelt. Zusätzlich gilt noch der Brief 01/2015 der Bundesanstalt für Wasserbau im Hinblick auf die Mischungs-Stabilität des Betons.

Anwendungstechnische Hinweise

Für massive Wasserbauwerke aus Beton, wie z. B. Kammerwände von Schleusen oder Betone in der Wasserwechselzone von Meerwasser, bestehen sehr hohe betontechnologische Anforderungen. Diese stellen für die Betonhersteller teilweise große Herausforderungen dar. So sind z. B. geringe Leimgehalte zur Einhaltung einer geringen Wärmeentwicklung im Beton und die Gewährleistung einer hohen Mischungs-Stabilität gegenläufige Anforderungen. Gleiches gilt für die zwingend vorgeschriebene Verwendung von Flugasche für LP-Betone bei Einwirkung von Meerwasser. Das Holcim Produktmanagement steht hierzu gerne als Ansprechpartner beratend zur Verfügung.

Produktempfehlungen
Schleusenbau, Bremerhaven, Bolzum, Uelzen

Fachlicher Kontakt

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Produktmanager Zement

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Dietrich Stroh
Produktmanager Zement

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