Abwasseranlagen
Der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwendete Begriff „Abwasseranlage“ umfasst alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Der Begriff umfasst damit insbesondere Abwasserleitungen (Kanalisationen) und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen).
Zum Teil werden hier Zemente mit erhöhtem Sulfatwiderstand gefordert. Es kommen aber auch Betone mit erhöhtem Säurewiderstand zum Einsatz.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), jeweilige Landeswassergesetze, ZTV diverser Abwasserzweckverbände
Zement:
- Holcim ECOPlanet B4 /
CEM III/B 42,5 L-LH/SR (na) und CEM III/B 42,5 N-LH/SR (na) - Holcim Duo 5 N-SR/NA / CEM III/A 52,5 N-SR/LA
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Holcim (Deutschland) GmbH