Abwasseranlagen

 

Der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwendete Begriff „Abwasseranlage“ umfasst alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Der Begriff umfasst damit insbesondere Abwasserleitungen (Kanalisationen) und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen).

Anwendungstechnische Hinweise

Zum Teil werden hier Zemente mit erhöhtem Sulfatwiderstand gefordert. Es kommen aber auch Betone mit erhöhtem Säurewiderstand zum Einsatz.

Regelwerke

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), jeweilige Landeswassergesetze, ZTV diverser Abwasserzweckverbände

Produktempfehlungen

Zement:


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