Ablauf Planfeststellungsverfahren

 

 

siro laegerdorf ablauf genehmigungsverfahren 02 neu
 

 

Um zukünftig die Kreideversorgung aus dem Vorhabensgebiet Moorwiese/Moorstücken sicherzustellen, muss das Vorhaben im Vorfeld durch ein Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Dieses Verfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte und sichert die transparente und intensive Einbindung der Träger öffentlicher Belange (Verwalter öffentlicher Sachbereiche, Institutionen, Behörden) sowie der Anwohner:innen.

  • Nach Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfpflicht: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung anhand eines Scopings in Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde. Start der abgestimmten Untersuchungen [Mitte 2021].
  • Erstellung Planfeststellungsunterlagen [2023]. 
  • Öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Unterlagen können nun durch die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger:innen eingesehen und kommentiert werden.Sammlung aller Stellungnahmen und Aushändigung an den Vorhabensträger.
  • Erörterungstermin: Diskussion der Stellungnahmen und Prüfung, ob eingereichte Pläne angepasst werden müssen. Ggf. müssen geänderte Unterlagen erneut ausgelegt werden.
  • Nach Klärung aller Stellungnahmen und Einwendung: Abschluss der Erörterung und Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses.

 

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Neben der formal vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit wird Holcim die Menschen aus den benachbarten Ortschaften über das Projekt zur Rohstoffsicherung regelmäßig informieren. Bereits seit 2017 hat Holcim Politik, Medien und interessierte An­wohner unter anderem über die Abläufe des Planfeststellungsverfahrens und die geplanten organisatorischen und technischen Maß­nahmen zur Vorbereitung auf die Rohstoffsicherung informiert. Dies wird fortgesetzt, aufgrund der Pandemie war dies zuletzt nicht im geplanten Umfang möglich.

Um die Interessen der Gemeinden und Nachbar:innen zu verstehen, werden wir in den kommenden Monaten und Jahren Dialog-Foren schaffen, wo Wünschen und Sorgen Raum gegeben wird. Auch das Thema Nachnutzung ist bereits Teil des Genehmigungsprozesses - auch hier wird es Möglichkeiten geben, sich in die Planung einzubringen. Im besten Fall gelingt es gemeinsam, Möglichkeiten zur parallelen Nachnutzung schon während der Abbauzeit zu erarbeiten.

Fragen zum Projekt?

Martin Peters
Projektleiter Rohstoffsicherung

Telefon (0 48 28) 60-208
martin.peters@holcim.com

Holcim (Deutschland) GmbH
Willy-Brandt-Straße 69
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