Instandsetzungen von Brücken aus Beton
In den Regelwerken wie auch in der Baupraxis wird der Widerstand des Betons gegenüber den Umwelteinflüssen als “Dauerhaftigkeit” bezeichnet. Alle Bauteile haben eine kalkulatorische Nutzungsdauer. Zum Beispiel ist im Hochbau entsprechend der DIN 1045 ein Zeitraum von 50 Jahren gefordert. Planungs- und Ausführungsmängel sowie geänderte Umweltbelastungen können jedoch zu Schäden an den Betonkonstruktionen führen. Die Instandsetzung dieser Stahlbetonbauteile ist in der DAfStb-Richtlinie für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen geregelt. Das Konzept der Instandhaltung ist durch sachkundige Planer zu erstellen und die Ausführungsarbeiten sind zu überwachen. Hierfür stehen Ihnen bei Holcim sachkundige Berater zur Seite.
Die Instandsetzungen bzw. deren Methoden sind vielfältig. Die Beurteilung des Zustandes und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für die Instandsetzung von Brücken bedürfen fachkundiger Untersuchung. Der resultierende Sanierungsbedarf ergibt sich auch durch die kalkulierte Restnutzungsdauer.
- Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten RI-ERH-ING
Zement:
- Holcim Pur 4 N / CEM I 42,5 N
- Holcim Ferro 4 R / CEM II/A-S 42,5 R
- Holcim Duo 4 N / CEM III/A 42,5 N
- Holcim Optimo 4 N / CEM II/B-M (T-LL) 42,5 N (az)
- Holcim Optimo 5 N / CEM II/B-M (T-LL) 52,5 N (az)
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Holcim (Deutschland) GmbH