Beton für landwirtschaftliches Bauen
Beton hat sich als außerordentlich robuste und wirtschaftliche Bauweise in der Landwirtschaft bewährt. Entscheidend für die Langlebigkeit von Anlagen aus Beton sind
- Solide Planung
- Fachgerechte Ausführung
- Richtige Betonauswahl
Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Jauche, Gülle und Silagesickersäfte (JGS) grundsätzlich als wassergefährdend eingestuft.
JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen deshalb so beschaffen sein und betrieben werden, dass die in ihnen vorhandenen wassergefährdenden Stoffe nicht austreten können. Diese Anlagen müssen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein.
Mit Inkrafttreten der „Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV“ am 01.08.2017 wurden folgende Anforderungen verschärft:
- Für JGS-Bauten und Biogasanlagen gilt eine behördliche Anzeigepflicht
- Diese Anzeigepflicht gilt für Neubauten und für wesentliche Änderungen bei Bestandsanlagen
- Für die Errichtung bzw. Instandhaltung von allen Biogasanlagen und JGS-Anlagen oberhalb von Bagatellgrenzen müssen zugelassene Fachbetriebe beauftragt werden
- JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen deshalb so beschaffen sein und betrieben werden, dass die in ihnen vorhandenen wassergefährdenden Stoffe nicht austreten können.
Fachlicher Kontakt
Dietrich Stroh
Produktmanager Zement
Telefon +49 4828 60-450
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